Beglaubigung von fremdsprachlichen Dokumenten, Urkunden
Fremdsprachliche Texte können beglaubigt und von einem beeidigten oder ermächtigten Übersetzer übersetzt werden.
Die Beglaubigung hat zunächst noch nichts mit der Übersetzung zu tun. Ein Text wird beglaubigt, indem eine dafür zuständige Behörde oder Person den Text unterschreibt und stempelt und so für die Echtheit des Dokuments bürgt.
Die Zuständigkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, oft kann man ein ausländisches Dokument dann darüberhinaus noch von dem für dieses Gebiet zuständigen, deutschen Konsulat überbeglaubigen lassen.
Die Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer ist dann erforderlich, wenn dem Text in Deutschland Rechtswirkung vor Gericht verliehen werden soll.
Üblicherweise handelt es sich hierbei um Verträge und andere Urkunden. Oft werden auch beeidigte Übersetzungen von Schulzeugnissen, Hochschuldiplomen und Doktortiteln in Auftrag gegeben.
Bei der Beglaubigung genau dieser Dokumente aus dem Bildungsbereich kann manchmal das zuständige Kultusministerium weiterhelfen. Ausländische Gerichtsurteile sind wichtige Dokumente, die im Rahmen von Gerichtsverfahren in Deutschland gelegentlich von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
Hingegen ist für einige Textarten, zum Beispiel in der Werbung, im Theater oder in der Literatur, eine beeidigte Übersetzung gar nicht notwendig oder sinnvoll. Eine einfache Übersetzung reicht in diesem Fall.
Jeder ist ermächtigt Texte zu übersetzen, aber nur beeidigte Übersetzer sind ermächtigt, beeidigte Übersetzungen anzufertigen.
Auch der Beruf des Übersetzers ist international unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sind Studienabschlüsse hierfür erforderlich, in anderen Ländern ist der Beruf des Übersetzers ungeschützt, und jeder der will, kann anfangen zu übersetzen.
Die Vereidigung als Übersetzer hingegen erfordert überall die Einhaltung behördlicher Bestimmungen. In Deutschland ist hierfür zunächst das Bestehen der staatlichen Übersetzerprüfung erforderlich. Für gerichtliche Übersetzungen ist dann darüberhinaus die Vereidigung als Übersetzer bei dem für den Wohnsitz zuständigen Landgericht erforderlich. Je nach Landgericht sind die Anforderungen hierfür etwas unterschiedlich. Man informiere sich also vorher genau über Zweck, Ziel und Weg der geplanten Übersetzung. |